Um die nächsthöhere Gürtelfarbe zu erlangen, muß der Karateka sich einer Prüfung unterziehen, in der er aus den Bereichen Kihon, Kumite und Kata zeigt, was er seit der letzten Prüfung dazugelernt und wie er sich verbessert hat.
Jeder Karateverband hat eine eigene Prüfungsordnung und Regeln über das Prüfungsprogramm, in denen auch geregelt ist, in welchen zeitlichen Abständen die Gürtelprüfungen abgelegt werden können. Prüfer muss immer ein Schwarzgurtträger mit einer Lizenz zum Prüfen sein. Obwohl es von weiß bis braun nur sechs verschiedene Gürtelfarben im Karate gibt, muss der Karateschüler neun Farbgurtprüfungen ablegen, bevor er den Schwarzgurt, den Meistergrad, erlangen kann. Das kommt daher, weil der violette Gürtel zwei- und der braune Gürtel gleich dreimal geprüft wird. Die Farbgurte werden als „Kyu“ bezeichnet, was soviel bedeutet wie „Rang, Stufe, Schülergrad“. Gleichzeitig ist „Kyu“ das japanische Wort für die Zahl 9. Der Schwarzgurt wird auch „Dan“ genannt. Das bedeutet „Rang, Stufe, Meisterstufe“. Ein Karateka kann bis zum 10. Dan aufsteigen. Den 10. Dan haben z. B. Masatoshi Nakayama, Hiroshi Shirai und Hirokazu Kanazawa erworben.