Die Inzidenz in Braunschweig liegt den 5. Tag in Folge über 50. Daher hat die Stadt festgestellt, dass die 3G-Regel auch in Sporthallen anzuwenden ist. Dieses gilt ab Samstag den 04.09.2021.
Ein offizielles Schreiben der Stadt ist inzwischen eingegangen.
3G bedeutet, dass das Training nur für geimpfte, genesene und getestete Personen erlaubt ist. Dieses ist beim Training nachzuweisen.
Als Test kommen in Betracht ein PoC-Antigenschnelltest (24 Stunden gültig), ein Selbsttest unter Aufsicht (24 Stunden gültig) oder ein PCR-Test (48 Stunden gültig).
Der Selbsttest unter Aufsicht wird nicht vom Verein angeboten. Eine entsprechende Bescheinigung (z. B. vom Arbeitgeber) ist vorzulegen.
Schüler die regelmäßig in der Schule getestet werden, müssen keinen Testnachweis erbringen.
Weitere Infos gibt es hier.