3G-Regel – Stand 03.09.2021

Die Inzidenz in Braunschweig liegt den 5. Tag in Folge über 50. Daher hat die Stadt festgestellt, dass die 3G-Regel auch in Sporthallen anzuwenden ist. Dieses gilt ab Samstag den 04.09.2021.

Ein offizielles Schreiben vom Sportreferat erfolgte noch nicht. Sicherheitshalber setzen wir das aber ab Samstag um.

3G bedeutet, dass das Training nur für geimpfte, genesene und getestete Personen erlaubt ist. Dieses ist beim Training nachzuweisen.
Als Test kommen in Betracht ein PoC-Antigenschnelltest (24 Stunden gültig), ein Selbsttest unter Aufsicht (24 Stunden gültig) oder ein PCR-Test (48 Stunden gültig).

Schüler sind unseres Erachtens nach bereits getestet, da sie diesen in der Schule durchführen müssen.

Weitere Infos gibt es hier.