Laut einer Verordnung der Stadt Braunschweig, gilt ab dem 17.11.2021 die 2G-Regel für unsere Trainings. Das heißt, dass ein Nachweis einer Impfung oder einer Genesung erbracht werden muss.
Dieses gilt ab dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Weitere Infos gibt es hier:
https://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/nachrichten/coronaverordnung.php